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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der werk :b events GmbH für Veranstaltungen

 

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen der werk :b events GmbH gelten für den Erwerb von Tickets und den Besuch der von werk :b events allein oder zusammen mit örtlichen Veranstaltern durchgeführten Veranstaltungen. Beim Kauf von Tickets zu einer Veranstaltung finden zusätzlich etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen unserer offiziellen Ticketpartner Anwendung, über die das Ticket für die Veranstaltung gekauft wurde. Gleichzeitig gelten die Hausordnungen der jeweiligen Veranstaltungsstätte. Mit dem Erwerb und Besitz eines Tickets zu einer Veranstaltung wird die Anwendbarkeit dieser AGB akzeptiert.

 

1. Geltungsbereich

Durch den Erwerb der Eintrittskarten werden vertragliche Beziehungen in Bezug auf die Veranstaltung nur zwischen Kartenkäufer*in (im folgenden auch „Besucher*in“ genannt) und der werk :b events GmbH (im Folgenden nur „Gesellschaft“ genannt) begründet.

 

2. Preise, Bestellvorgang, Vertragsschluss und Leistungsgegenstand

 

2.1. Preise

Es gelten die jeweils von der Gesellschaft veröffentlichten Preise.

 

2.2. Bestellung

Tickets können nur bei der ticket i/O GmbH (www.ticket.io) erworben werden. Für die Abwicklung des Erwerbs der Tickets gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ticket i/O GmbH. Diese sind für die ticket i/O GmbH unter 
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjDpNObrbLwAhVNx4UKHTjlANUQFjABegQIBBAD&url=https%3A%2F%2Fcdn.ticket.io%2Fcompanies%2FJvYoDVho%2Fdocuments%2Fterms.pdf&usg=AOvVaw2kC9iMMKYkP4yIaKuPx0IPabrufbar. 

 

2.3. Besuchsrecht

Durch den Erwerb einer oder mehrerer Eintrittskarten erwirbt der/die Besucher*in das Recht zum Besuch der entsprechenden Veranstaltung(en) nach Maßgabe dieser AGB, insbesondere im Rahmen der Regelungen in Ziffer 6 („Besuchsrecht“). Die Gesellschaft erfüllt die ihr obliegenden vertraglichen Pflichten hinsichtlich des Besuchsrechts, indem sie einmalig Zutritt zu der/den Veranstaltung(en) gewährt. Je Eintrittskarte ist nur eine Person zum Besuch der Veranstaltung berechtigt. Kein Eintritt unter 16 Jahren. Mit 16 oder 17 Jahren ist der Eintritt nur in Begleitung einer volljährigen, erziehungsberechtigten / beauftragten Aufsichtsperson gestattet. Die Gesellschaft wird auch dann von der Leistungspflicht gegenüber dem/der Besucher*in frei, wenn der/die Besucher*in bei Zutritt zum Veranstaltungsort kein wirksames Besuchsrecht nach dieser Ziffer erworben hat. Insbesondere will die Gesellschaft als Aussteller der Eintrittskarten, Zutritt zu Veranstaltungen nicht jedem/jeder Inhaber*in einer Eintrittskarte gewähren, sondern ein Besuchsrecht besteht nur im Rahmen dieser AGB.

 

3. Absage / Verlegung von Veranstaltungen

Die Rückgabe von Eintrittskarten ist nur bei Absage oder Verlegung der Veranstaltung möglich. Bei räumlicher Verlegung der Veranstaltung besteht die Möglichkeit zur Kartenrückgabe jedoch nur, wenn der neue Veranstaltungsort dem/der Besucher*in unter Berücksichtigung seiner/ihrer Interessen nicht zumutbar ist. Die Absage/Verlegung wird von der Gesellschaft unverzüglich über ihre Homepage und nach Möglichkeit auch über die Tagespresse, Rundfunk, die Homepages der Kartenverkaufsstelle und auf telefonische Anfrage bekanntgegeben. Vor größeren Aufwendungen für den Besuch (Anreise pp.) werden dringend die Einsicht in die Homepages oder eine telefonische Anfrage bei der Gesellschaft am Tage der Veranstaltung empfohlen. Dem/der Besucher*in wird der volle Eintrittskartenpreis erstattet, jedoch nur gegen Vorlage der Original-Eintrittskarten (keine Kopien). Bei Kartenverlust ist keine Rückerstattung möglich. Weitere Aufwendungen, die dem/der Besucher*in aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften zu ersetzen sind, werden gegen Vorlage der Originalnachweise erstattet.

 

4. Haftung

Die vertragliche und gesetzliche Haftung von der Gesellschaft für Schäden gleich welcher Art ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die die Gesellschaft vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, in Fällen von (einfacher) Fahrlässigkeit der Gesellschaft für Schäden, die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, sowie für die einfach fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die Gesellschaft. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In Fällen einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Gesellschaft – mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit – auf den vertragstypischen, für die Gesellschaft bei Abschluss des Vertrages oder Begehung der Pflichtwidrigkeit vorhersehbaren Schaden begrenzt. Insoweit ist die Haftung der Gesellschaft für Schäden ausgeschlossen, die ausschließlich dem Risikobereich des/der Besuchers*in zuzurechnen sind. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für die Haftung der Gesellschaft für ihre Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sowie die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Gesellschaft.

 

5. Urheberrechte

 

5.1. Auf dem Veranstaltungsgelände sind Ton-, Foto- und Filmaufnahmen von den Künstlern und/oder von deren Darbietung aus urheberrechtlichen Gründen untersagt.

 

5.2. Bei Zuwiderhandlungen sind der Gesellschaft und das Sicherheitspersonal berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Vorstellung festgehalten sind, können von der Gesellschaft eingezogen und verwahrt werden. Sie werden an den Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der Löschung der Aufnahmen zugestimmt hat.

 

6. Zutritt zur Veranstaltung

 

6.1. Veranstaltungsordnung

Der Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände erfolgt auf eigene Gefahr. Der Zutritt zur Veranstaltung unterliegt zusätzlich der am Veranstaltungsort ausgehängten und im Internet abrufbaren Veranstaltungsordnung.

 

6.2 Sicherheits- und Gesundheitskontrollen, Präventionsmaßnahmen

Bei Einlass auf das Veranstaltungsgelände findet aus Gründen der Sicherheit und Ordnung sowie der Müllvermeidung eine Sicherheitskontrolle mit Körperkontrolle (Bodycheck) durch den Ordnungsdienst statt. Darüberhinaus behält es sich die Gesellschaft vor, angemessene Gesundheitskontrollen, wie z.B. Temperaturmessungen zur Erkennung einer Infektion mit dem Coronavirus (SARS-CoV2), durchzuführen. Die Gesellschaft kann weitere angemessene Präventionsmaßnahmen anordnen, Mitwirkungshandlungen verlangen und Verhaltensregeln vorschreiben, insbesondere um gesundheitsbezogenen Erfordernissen zu entsprechen. Insbesondere kann die Gesellschaft Folgendes anordnen:

a) Tragen von medizinischen Mund-Nase-Bedeckungen vor und auf dem Veranstaltungsgelände;

b) Einhaltung von Hygieneregeln (Abstandsgebote, Desinfektionsmaßnahmen etc.) und Befolgen eines Schutz- und/oder Hygienekonzepts;

c) Mitwirkung an Prüf- und Sicherheitsmaßnahmen, z.B. Messung der Körpertemperatur;

d) Mitteilung von personenbezogenen Daten, insbesondere von Gesundheitsdaten, vor der Anreise und vor dem Beginn der Veranstaltung, wobei der Veranstalter insbesondere - unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen, insbesondere des Datenschutzrechts - berechtigt ist, diese Daten an die zuständigen Behörden (z.B. Gesundheitsbehörden) zu übermitteln;

e) Teilnahme an Schnelltests zum Nachweis bzw. Ausschluss von infektiösen Krankheiten (z.B. dem SARS-CoV-2-Virus einschließlich mutierter Virusformen);

f) Vorlage von sonstigen Belegen und Nachweisen, die zur Beförderung sicherheits- oder gesundheitsbezogener Aspekte dienlich sind (z.B. Immunisierungsnachweis).

Die Besucher*innen haben den Anordnungen der Gesellschaft sowie den diesbezüglichen Anweisungen des Ordnungsdienstes Folge zu leisten. Die Gesellschaft kann den Besuch der Veranstaltung oder den Verbleib auf dem Veranstaltungsgelände davon abhängig machen, ob Anordnungen und Anweisungen entsprechend befolgt werden.

 

6.3 Zutrittsrecht

Grundsätzlich ist jeder/jede Besucher*in mit einem wirksam nach den Vorgaben von Ziffer 2.3 erworbenen Besuchsrecht zum Besuch der Veranstaltung berechtigt. DerZutritt zur Veranstaltung kann dennoch verweigert werden, wenn

a) der/die Besucher*in sich weigert, sich vor Betreten des umgrenzten Veranstaltungsgeländes am oder nach dem Eingang einer vom Sicherheitspersonal vorgenommenen angemessenen Kontrolle seiner/ihrer Person und/oder seiner/ihrer mitgeführten Gegenstände zu unterziehen,

b) der/die Besucher*in eine erhöhte Körpertemperatur aufweist oder sich weigert, seine/ihre Körpertemperatur messen zu lassen, oder

c) der/die Besucher*in im Rahmen der selben Veranstaltung das umgrenzte Veranstaltungsgelände bereits einmal betreten und anschließend wieder verlassen hat; in diesem Fall verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit; es sei denn, der/die Besucher*in hat ein berechtigtes Interesse am Verlassen des Veranstaltungsgeländes (z.B. Notfall) und hat das Veranstaltungsgelände in Absprache mit dem zuständigen Sicherheitspersonal verlassen.

 

6.4 Hausrecht

Im Interesse der Sicherheit und eines geordneten und reibungslosen Ablaufs der Veranstaltung ist der/die Besucher*in verpflichtet, den Anweisungen der Polizei, der Gesellschaft und des Sicherheitspersonals Folge zu leisten.

6.5 Ungebührliches Verhalten

Jeder/jede Besucher*in ist verpflichtet, sich beim Besuch der Veranstaltung auf dem Veranstaltungsgelände so zu verhalten, dass die Rechtsgüter der Gesellschaft, anderen Besuchern*innen und allen anderen bei der jeweiligen Veranstaltung anwesenden Personen nicht beeinträchtigt und/oder gefährdet werden. Im Fall eines oder mehrerer Verstöße von Besuchern*innen gegen die nachfolgend aufgeführten Verhaltensregelungen, die auf dem gesamten Veranstaltungsgelände gelten sind die Gesellschaft, die Polizei und/oder das Sicherheitspersonal berechtigt, entschädigungslos vom Kunden mitgeführte verbotene Gegenstände zu beschlagnahmen, und/oder Besucher*innen entschädigungslos den Zutritt zum Veranstaltungsgelände zu verweigern und/oder sie des Platzes zu verweisen.

Insbesondere gelten die folgenden Verhaltensregeln für alle Besucher*innen:

a) Es ist untersagt, offensichtlich alkoholisiert, unter Drogeneinfluss stehend und/oder vermummt zu sein, sich gewalttätig oder in sonstiger Weise wider die öffentliche Ordnung zu verhalten.

b) Es ist untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzen:

Waffen, Gegenstände, die als Waffen oder Wurfgeschosse verwendet werden können, ätzende und leicht entzündbare Substanzen, Flaschen aller Materialien, Dosen oder sonstige aus zerbrechlichem, splitternden oder besonders hartem Material bestehende Behältnisse, Fackeln, Feuerwerkskörper, Rauchkerzen und/oder -pulver, bengalische Feuer und andere pyrotechnische Gegenstände und Stoffe bzw. Stoffgemische, Laser-Pointer, sperrige Gegenstände, illegale Drogen, Tiere sowie sonstige Gegenstände, die geeignet sind, die Sicherheit im und rund um den Veranstaltungsort, andere Besucher zu gefährden oder unangemessen zu beeinträchtigen.

c) Es ist untersagt rassistische, fremdenfeindliche und/oder rechts- bzw. linksradikale Propagandamittel, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter mitzuführen, sofern Anlass zu der Annahme besteht, dass diese auf dem Veranstaltungsgelände unangemessen zur Schau gestellt werden. Unabhängig von mitgeführten Gegenständen sind das Äußern oder Verbreiten von menschenverachtenden, rassistischen, fremdenfeindlichen, politisch-extremistischen, obszön anstößigen, provokativ beleidigenden und/oder links- bzw. rechtsradikalen Parolen sowie entsprechende Handlungen auf dem gesamten Veranstaltungsgelände verboten.

d) Die Mitnahme von Fotokameras und sonstigen Bild-/Film- und Tonaufnahmegeräten zum Zwecke der kommerziellen Nutzung ist untersagt.

 

7. Einwilligung zur Anfertigung und Verwertung von Ton- und Bildaufnahmen

Die Gesellschaft kann die Veranstaltung filmen, live-streamen und fotografieren und hiervon Audio- und audiovisuelle Aufnahmen anfertigen. Dies kann jeweils das Publikum mit einschließen. Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes willigt der/die Besucher*in unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines/ihres Bildnisses und seiner/ihrer Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Tonaufnahmen ein, die von der Gesellschaft, deren Beauftragten oder sonstigen Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließende Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton- und Bildtonträgern sowie der digitalen Verbreitung, bspw. über das Internet) ein. Das bedeutet insbesondere, dass der/die Besucher*in der Gesellschaft und deren dritten Vertragspartnern/Lizenznehmern das zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkte Recht einräumt, Bildnisse, Stimme, Handlungen und/oder Aussagen des/der Besucher*in in jeglicher Form ohne gesonderte Zustimmung des/der Besucher*in aufzuzeichnen und in Medien seiner Wahl zu jeglichen kommerziellen und nicht-kommerziellen Zwecken zu vervielfältigen, zu senden, öffentlich zugänglich zu machen und/oder in sonstiger Form zu verbreiten.

 

 

8. Bild- und Tonaufzeichnungen auf dem Veranstaltungsgelände

 

8.1 Erlaubte Mitnahme von Kleinbildkameras und Smartphones/Handys

Auf dem Veranstaltungsgelände sind nur Kleinbildkameras und Smartphones/Handys mit Kamerafunktion zugelassen. Nicht erlaubt ist die Mitnahme von Spiegelreflexkameras, Kameras mit Zoomobjektiven oder mit Videofunktion jeglicher Art. Videokameras und Audio-Aufzeichnungsgeräte aller Art, wie Tonbandgeräte, MP3-Rekorder und Diktiergeräte sind ebenfalls untersagt. Die Gesellschaft kann dem/der Besucher*in den Eintritt zum Veranstaltungsgelände verweigern, sofern der/die Besucher*in nicht bereit ist, die nicht zugelassenen Geräte zurück zu lassen oder in den vorhandenen Schließfächern gebührenpflichtig zu deponieren (wobei keinerlei Ansprüche gegen die Gesellschaft wegen eines möglichen Verlustes des betreffenden Gerätes bestehen, sofern die Gesellschaft nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann).

 

8.2 Rechte an Ton- und Bildtonaufnahmen

Sämtliche Rechte an Ton- und Bildtonaufnahmen der Veranstaltung liegen zum Zwecke einer kommerziellen Verwertung ausschließlich bei der Gesellschaft. Niemand darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters entsprechende Aufnahmen zu kommerziellen Zwecken aufzeichnen, senden und/oder öffentlich zugänglich machen. Das beinhaltet insbesondere auch die Verbreitung derartiger Aufnahmen direkt über das Internet.

 

9. Hör- und sonstige Gesundheitsschäden 

 

9.1 Hör- und sonstige Gesundheitsschäden

Die Gesellschaft haftet für Hör- und andere Gesundheitsschäden nur, wenn ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt oder eine ihr obliegende Verkehrssicherungspflicht schuldhaft nicht erfüllt wurde. Eine unmittelbare Nähe des/der Besucher*in zu den Lautsprecher-Boxen ist zu vermeiden; entsprechende Absperrungen sind unbedingt zu beachten. Der Gebrauch von Gehörschutz wird insbesondere in der Nähe der Bühnen dringend empfohlen.

9.2 Infektionen mit dem Coronavirus

Die Gesellschaft weist darauf hin, dass auch bei vollständiger Umsetzung eines angemessenen Schutz- und Hygienekonzepts sowie der Einhaltung aller gebotenen Hygienemaßnahmen eine Infektion des/der Besucher*in mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) oder anderen Krankheitserregern nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.

 

10. Alternative Streitbeilegung für Verbraucher*innen gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

 

10.1. Sofern der/die Käufer*in Verbraucher*in ist und das Ticket online erworben hat, so weist die Gesellschaft darauf hin, dass die Europäische Kommission seit dem 15.02.2016 hier: https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereitstellt. Die E-Mailadresse der Gesellschaft lautet: info@werk-b.events.de.

 

10.2. Sofern der/die Besucher*in das Ticket nicht online erworben hat, so weist die Gesellschaft darauf hin, dass sie nicht bereit ist, an einem Streitbeilegungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teilzunehmen.

 

10.3. Verbraucher*in ist jede natürliche Person, die ein Ticket zu Zwecken erwirbt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. 

 

11. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gericht

 

11.1. Rechtswahl

Es gelten die zwingenden Rechtsvorschriften desjenigen Landes, in dem der Kunde sich gewöhnlich aufhält. Im Übrigen gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.

 

11.2 Erfüllungsort

Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist der Sitz der Gesellschaft alleiniger Erfüllungsort (Nürnberg).

 

11.3 Gerichtsstand

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und/oder deren Gültigkeit oder Rechtsgeschäften auf Grundlage dieser AGB ergeben, ist — soweit zulässig — Nürnberg. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis sowie der Erfüllungsort für Zahlung, Lieferung und Leistung am Sitz von der Gesellschaft. Dies gilt auch, wenn der Kunde in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder wenn er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsschluss an einen Ort außerhalb Deutschlands verlegt oder wenn dessen Wohnsitz oder Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Gesellschaft  ist jedoch berechtigt, auch am Sitz des Kunden zu klagen.

 

12. Ergänzungen und Änderungen

Die Gesellschaft ist bei einer Veränderung der Marktverhältnisse und/oder der Gesetzeslage und/oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch bei bestehenden (Dauer-)Schuldverhältnissen berechtigt, diese AGB und/oder die jeweils gültige Preisliste mit einer Frist von vier Wochen im Voraus zu ergänzen und/oder zu ändern, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Die jeweiligen Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder — wenn der Kunde sich mit dieser Form der Korrespondenz einverstanden erklärt hat — per E-Mail bekannt gegeben. Die Ergänzungen bzw. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungen und/oder Ergänzungen diesen schriftlich oder per E-Mail widersprochen hat. Ein etwaiger Widerspruch des Kunden ist an die in Ziffer 13 genannte Kontaktadresse zu richten

 

13. Kontakt

Rückfragen zum Vertrag können über folgenden Kontakt an die Gesellschaft gerichtet werden: werk :b events GmbH, Martin-Albert-Straße 1, 90491 Nürnberg, Telefon: +49 (0) 911-366 336-0, Fax:+49 (0) 911-366 336-10, Mail: info@werk-b.events.

 

14. Schlussklausel

Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für eine Lücke dieser AGB.

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